Nach wie vor ist keine reine ONLINE-Versammlung zulässig. Neu ist jedoch, dass sich zur Präsenzveranstaltung zukünftig einzelne Wohnungseigentümer online hinzuschalten dürfen (auch “Hybrid-Veranstaltung” genannt). Hierzu bedarf es jedoch eines vorherigen Beschlusses. Kontaktieren Sie deshalb für solche Anfragen Ihre Hausverwaltung.
§ 23 Abs. 1 S. 2 WEG
Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.