Tatsächlich kann der WEG-Verwalter jetzt jederzeit abberufen werden. Bisher bedurfte es hierzu eines „wichtigen Grundes“. Der Verwaltervertrag endet per Gesetz spätestens 6 Monate nach dessen Abberufung, auch ohne “wichtigen Grund”.
§ 23 Abs. 3 WEG
Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach dessen Abberufung.