Ja, das ist neu. Jede Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Damit entfällt auch die frühere Eventualeinberufung einer Zweitversammlung. Es daher sehr wichtig, dass die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung teilnehmen oder zumindest eine Vollmacht erteilen.