Erfahrungsgemäß liegt die Ursache der Schimmelbildung nur in den wenigsten Fällen an Schäden der Gebäudesubstanz. Der Verwalter kann nur tätig werden, wenn die Ursache durch Mängel am Gemeinschaftseigentum bedingt ist. Häufig wird die Schimmelbildung in besser gedämmten Gebäude begünstigt. Vor allem wenn ältere Bauten nachträglich gedämmt werden. Gerade nach der Erneuerung von Fenstern, Dämmen der Fassade oder der Erneuerung des Daches ist es erforderlich für einen erhöhten Luftaustausch zu sorgen. Die wenigsten Häuser verfügen über eine kontrollierte Wohnraumlüftung (automatische Be- und Entlüftung) so ist auch bei Neubauten durch die gut isolierte Gebäudehülle das Entweichen der Luftfeuchtigkeit im Innern der Gebäude nur durch striktes, regelmäßiges Lüften, am besten Stoßlüften, mehrmals am Tag bei weit geöffneten Fenstern möglich. Am besten auch dann schon, wenn kein Schimmel besteht, empfiehlt es sich mindestens drei Mal tägliche Stoßlüftungen für 5 bis 10 Minuten durchzuführen und in der kälteren Jahreszeit ausreichend zu heizen um die Schimmelbildung zu unterbinden. Sofern sich bereits Schimmel gebildet hat, sind die betroffenen Flächen und Gebäudeteile mit speziellen Schimmelbekämpfungsmitteln zu bearbeiten eventuell sind chemische Mittel effektiver. Eine weitere Maßnahme ist das sofortige Wegrücken von Möbeln, die zu nah an den Wänden, insbesondere den Außenwänden stehen mit dem Ziel eine Luftzirkulation in diesen Wandbereichen zu ermöglichen. Sollte die Ursache an der Gebäudesubstanz liegen, wird der Verwalter mit der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes tätig.