Der WEG Verwalter betreut rechtlich gesehen nur das Gemeinschaftseigentum. Tritt nun im Sondereigentum einer Wohnung ein Rohrbruch auf, ist dieser zwar über die vom Verwalter betreute Gebäudeversicherung abgedeckt, die Beseitigung der Schäden aber nicht seine Sache.
Es kommt immer darauf an, wo genau der Schaden verursacht oder entstanden ist. Liegt die Ursache im Sondereigentum (Zuführung zur Hauptleitung), sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Liegt die Schadensursache im Gemeinschaftseigentum auf (Hauptleitung), so ist der Verwalter für die Abwicklung verantwortlich. Dies ist im Wohnungseigentumsgesetz und in den entsprechenden Gerichtsurteilen so festgelegt. Es empfiehlt sich immer für solche Schäden eine Hausratsversicherung abzuschließen.