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Archive:

Welche „baulichen Veränderungen“ kann ab sofort jeder Wohnungseigentümer verlangen?

Welche „baulichen Veränderungen“ kann ab sofort jeder Wohnungseigentümer verlangen?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Nach § 20 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf bauliche Veränderungen die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen. Auch hierüber ist ein gültiger Beschluss zu fassen.

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Wer trägt die Kosten von „bauliche Veränderungen“?

Wer trägt die Kosten von „bauliche Veränderungen“?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Es herrscht der Grundsatz: Die Kosten einer „baulichen Maßnahme“ tragen nur die zustimmenden Eigentümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile, die auch nutzen dürfen (§ 21 Abs. 3 WEG). Vorbehaltlich dessen haben jedoch alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen, die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der…

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Bauliche Veränderungen – einfache Mehrheit reicht jetzt?

Bauliche Veränderungen – einfache Mehrheit reicht jetzt?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Ja! Über jede bauliche Maßnahme – die über die normale Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht, wird ab sofort mit einfacher Mehrheit (mehr Ja-Stimmen als Nein Stimmen der Anwesenden) entschieden (§ 20 Abs. 1 WEG). Das stellt eine deutliche Änderung zum bisherigen Recht dar! Die komplizierte Unterscheidung zwischen Modernisierung, modernisierende Instandsetzung und bauliche Veränderung entfällt und wird einheitlich als bauliche…

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