Ebenfalls neu im Gesetz geregelt: Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die Bestellung eines „zertifizierten“ Verwalters! Ein Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat das Recht auf Anspruch eines zertifizierten Hausverwalters. Dieses Recht kann jederzeit geltend gemacht werden. Ausnahme: Es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer verlangt die Bestellung…
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