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Archive:

Wie lange bekommt der Verwalter nach Abberufung noch sein Honorar?

Wie lange bekommt der Verwalter nach Abberufung noch sein Honorar?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Der Verwaltervertrag endet gemäß § 23 Abs. 3 WEG nach spätestens sechs Monaten; es handelt sich hierbei um die Höchstdauer. Ist der Verwaltervertrag unbefristet, kommt gegebenenfalls auch eine vorzeitige, ordentliche Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Kündigungsfristen in Betracht. Zusätzlich wird sich der Verwalter jedoch „ersparte Aufwendungen“ infolge der Nichtausübung seines Amtes gemäß § 615 BGB anrechnen…

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Jederzeitige Abberufung des Verwalters?

Jederzeitige Abberufung des Verwalters?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Tatsächlich kann der WEG-Verwalter jetzt jederzeit abberufen werden. Bisher bedurfte es hierzu eines „wichtigen Grundes“. Der Verwaltervertrag endet per Gesetz spätestens 6 Monate nach dessen Abberufung, auch ohne „wichtigen Grund“. § 23 Abs. 3 WEGDer Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach dessen Abberufung.

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Was passiert, wenn ein nicht zertifizierter Verwalter bestellt wird?

Was passiert, wenn ein nicht zertifizierter Verwalter bestellt wird?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Der Beschluss über die Bestellung ist anfechtbar! Jeder Wohnungseigentümer kann die Abberufung des nicht zertifizierten Verwalters (erforderlichenfalls durch gerichtliche Beschlussersetzung) verlangen. Tipp: Holen Sie sich jedoch vorab schon ein Angebot einer neuen Hausverwaltung ein.

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Wer ist als „zertifizierter“ Verwalter ausreichend qualifiziert?

Wer ist als „zertifizierter“ Verwalter ausreichend qualifiziert?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Minimalanforderung wäre wohl diesbezüglich eine abgeschlossene Ausbildung zur Immobilienkaufmann/frau oder ein gleichwertiger Berufsschulabschluss. Hierzu wird noch eine weiterführende Verordnung erlassen, die dies…

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