Eine gesetzlich reglementierte Mindest- oder Höchstgrenze für die angemessene Rückstellung gibt es nicht. Diese kann es auch nicht geben, da der Bestand der Rückstellung individuell und auf das Objekt und die Gemeinschaft auszurichten ist. Empfehlenswert ist, eine mittelfristige Planung zwischen 5 und 10 Jahren für anstehende Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die jedoch jederzeit abgeändert werden kann,…
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