Der Beschluss über die Bestellung ist anfechtbar! Jeder Wohnungseigentümer kann die Abberufung des nicht zertifizierten Verwalters (erforderlichenfalls durch gerichtliche Beschlussersetzung) verlangen. Tipp: Holen Sie sich jedoch vorab schon ein Angebot einer neuen Hausverwaltung ein.
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