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Archive:

Wer trägt die Kosten von „bauliche Veränderungen“?

Wer trägt die Kosten von „bauliche Veränderungen“?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Es herrscht der Grundsatz: Die Kosten einer „baulichen Maßnahme“ tragen nur die zustimmenden Eigentümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile, die auch nutzen dürfen (§ 21 Abs. 3 WEG). Vorbehaltlich dessen haben jedoch alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen, die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der…

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Bauliche Veränderungen – einfache Mehrheit reicht jetzt?

Bauliche Veränderungen – einfache Mehrheit reicht jetzt?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Ja! Über jede bauliche Maßnahme – die über die normale Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht, wird ab sofort mit einfacher Mehrheit (mehr Ja-Stimmen als Nein Stimmen der Anwesenden) entschieden (§ 20 Abs. 1 WEG). Das stellt eine deutliche Änderung zum bisherigen Recht dar! Die komplizierte Unterscheidung zwischen Modernisierung, modernisierende Instandsetzung und bauliche Veränderung entfällt und wird einheitlich als bauliche…

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Wie lange bekommt der Verwalter nach Abberufung noch sein Honorar?

Wie lange bekommt der Verwalter nach Abberufung noch sein Honorar?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Der Verwaltervertrag endet gemäß § 23 Abs. 3 WEG nach spätestens sechs Monaten; es handelt sich hierbei um die Höchstdauer. Ist der Verwaltervertrag unbefristet, kommt gegebenenfalls auch eine vorzeitige, ordentliche Kündigung des Vertrages nach den gesetzlichen Kündigungsfristen in Betracht. Zusätzlich wird sich der Verwalter jedoch „ersparte Aufwendungen“ infolge der Nichtausübung seines Amtes gemäß § 615 BGB anrechnen…

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Jederzeitige Abberufung des Verwalters?

Jederzeitige Abberufung des Verwalters?

Von

fuhrmann

Veröffentlicht in Auf 11. März 2021

Tatsächlich kann der WEG-Verwalter jetzt jederzeit abberufen werden. Bisher bedurfte es hierzu eines „wichtigen Grundes“. Der Verwaltervertrag endet per Gesetz spätestens 6 Monate nach dessen Abberufung, auch ohne „wichtigen Grund“. § 23 Abs. 3 WEGDer Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach dessen Abberufung.

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